Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
Pflicht für alle mit Pflegegeld – und für Sie kostenlos.
Wir übernehmen Ihren Beratungsbesuch, damit Ihr Pflegegeld sicher weiterläuft.
- Pflicht bei Pflegegrad 2 bis 5.
- Alle sechs Monate.
- Die Pflegekasse zahlt.
- Termin in 48 Stunden, bei Ihnen oder bei uns.